BLV: Einstufung der Frucht von Terminalia ferdinandiana Exell («Kakadupflaume») als Novel Food
Das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) hat die Frucht von Terminalia ferdinandiana Exell («Kakadupflaume») als neuartiges Lebensmittel eingestuft.
Das BLV führt aus:
Die Kakadupflaume (Terminalia ferdinandiana Exell) ist in Australien heimisch und gehört zur Ordnung Myrtales der Familie Combretaceae. Das frische Fruchtfleisch ohne Schale und Kern wird dort von den Aborigines in kleinen Mengen für den menschlichen Konsum verwendet.
Die Frucht von Terminalia ferdinandiana Exell («Kakadupflaume») wurde vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet und fällt somit nach Artikel 15 Absatz 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) unter die Definition von neuartigen Lebensmitteln, insbesondere unter die Kategorie «Lebensmittel, die aus Pflanzen oder ihren Teilen bestehen, daraus isoliert oder damit hergestellt wurden» (Art. 15 Abs. 1 Bst. d LGV).
Die Frucht von Terminalia ferdinandiana Exell («Kakadupflaume») unterliegt somit der Bewilligungspflicht für neuartige Lebensmittel nach Artikel 17 Absatz LGV.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (pdf)