BLV: Einstufung von Entenzellen aus Zellkultur von Anas platyrhynchos domesticus («Pekingente») als neuartiges Lebensmittel
Das BLV hat die Entenzellen aus Zellkultur von Anas platyrhynchos domesticus («Pekingente») als neuartiges Lebensmittel eingestuft.
Die Entenzellen aus Zellkultur von Anas platyrhynchos domesticus («Pekingente») wurden vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet und fallen somit nach Artikel 15 Absatz 1 der >Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) unter die Definition von neuartigen Lebensmitteln, unter die Kategorie «Lebensmittel, die aus von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen gewonnenen Zell- oder Gewebekulturen bestehen, daraus isoliert oder hergestellt wurden» (Art. 15 Abs. 1 Bst. f LGV).
Die Entenzellen aus Zellkultur von Anas platyrhynchos domesticus («Pekingente») unterliegen somit der Bewilligungspflicht für neuartige Lebensmittel nach Artikel 17 LGV.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (pdf)