BLV: Einstufung von Lachszellen aus Zellkultur von Oncorhynchus kisutch (Silberlachs) als neuartiges Lebensmittel
Das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schweiz) hat Lachszellen aus Zellkultur von Muskelzellen von Oncorhynchus kisutch (Silberlachs) als neuartiges Lebensmittel eingestuft.
Wie das BLV ausführt, wird dieses Lebensmittel durch die Kultivierung von nicht gentechnisch veränderten Muskelzellen von juvenilen Silberlachsen (Oncorhynchus kisutch) hergestellt. Es kann besonders gut als tierische Alternative zu Lachsfilet (in roher, getrockneter oder geräucherter Form) angeboten werden.
Da dieses Lebensmittel vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden ist, fällt es nach Art. 15 Abs. 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) unter die Definition von neuartigen Lebensmitteln; insbesondere unter die Kategorie:
«Lebensmittel, die aus von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen gewonnenen Zell- oder Gewebekulturen bestehen, daraus isoliert oder hergestellt wurden» (Art. 15 Abs. 1 lit. f LGV).
Lachszellen aus Zellkultur von Muskelzellen von Oncorhynchus kisutch (Silberlachs) unterliegen daher der Bewilligungspflicht für neuartige Lebensmittel nach Artikel 17 LGV.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (pdf)