BLV: Einstufungen als neuartige Lebensmittel
Das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) hat zwei weitere Einstufungen als neuartige Lebensmittel vorgenommen: Teilentölter, gemahlener Rapspresskuchen von Brassica napus L. sowie kultiviertes «Petit Steak» aus Zellkultur von Bos Taurus (Angus).
Das BLV führt aus:
- Der teilentölte, gemahlene Rapspresskuchen von Brassica napus L. wurde vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet und fällt somit nach Art. 15 Abs. 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) unter die Definition von neuartigen Lebensmitteln, insbesondere unter die Kategorie «Lebensmittel, die aus Pflanzen oder ihren Teilen bestehen, daraus isoliert oder damit hergestellt wurden» (Art. 15 Abs. 1 Bst. d LGV).
- Das kultivierte «Petit Steak» aus Zellkultur von Bos Taurus (Angus) wurde vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde und fällt somit nach Art. 15 Abs. 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) unter die Definition von neuartigen Lebensmitteln, insbesondere unter die Kategorie «Lebensmittel, die aus von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen gewonnenen Zell- oder Gewebekulturen bestehen, daraus isoliert oder hergestellt wurden» (Art. 15 Abs. 1 Bst. f LGV).
Die Produkte unterliegen somit der Bewilligungspflicht für neuartige Lebensmittel nach Artikel 17 LGV.