Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 die Vernehmlassung zum neuen Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien eröffnet. Mit der Vorlage will der Bundesrat ein risikobasiertes Zulassungsverfahren für diese Pflanzen einführen. Mit der Anwendung der neuen Züchtungstechnologien könnten zum Beispiel Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft reduziert und die Widerstandsfähigkeit von Nutzpflanzen gegenüber Trockenheit erhöht werden.
Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien auszuarbeiten. Am 4. September 2024 entschied der Bundesrat, den Parlamentsauftrag in einem neuen Gesetz umzusetzen. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Am 2. April 2025 hat der Bundesrat zu dieser Vorlage die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 9. Juli 2025.