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Chlorothalonil: Bundesrat verabschiedet Bericht zu Sanierung des Trinkwassers

Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Chlorothalonil übersteigen im Trinkwasser in gewissen Regionen der Schweiz den erlaubten Höchstwert. Die betroffenen Wasserversorger haben grösstenteils Massnahmen zur Senkung der Konzentrationen ergriffen. Dies zeigt ein Postulatsbericht, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 verabschiedet hat.

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorothalonil wurden seit den 1970er-Jahren in der Schweiz eingesetzt. Wegen Gesundheitsbedenken verbot sie der Bund per 1. Januar 2020. Abbauprodukte, so genannte Metaboliten, von Chlorothalonil sind aber nach wie vor im Grund- und dadurch im Trinkwasser auffindbar. In gewissen Regionen übersteigen die Konzentrationen im Trinkwasser den erlaubten Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Weil der Wert eine grosse Sicherheitsmarge enthält, besteht für die Bevölkerung keine akute Gesundheitsgefahr.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen