EU entscheidet: «Emmentaler» ist eine Gattungsbezeichnung
Am 24.01.2025 hat die EU-Kommission bekannt gegeben, dass die in der Schweiz geschützte Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» in der EU eine Gattungsbezeichnung ist.
Das ist das erste Mal in der Geschichte der Geoschutzverordnung, dass die EU-Kommission ein Milcherzeugnis als Gattungsbezeichnung einstuft. «Emmentaler» kann daher ungeachtet des Herstellungsortes weiterhin wie bisher in der EU hergestellt und vermarktet werden. Einzige Voraussetzung: Der Käse muss nach den jeweiligen nationalen Herstellungsvorschriften hergestellt werden (in Deutschland: Käse-Verordnung).
MIV - Milchindustrie-Verband e. V.
Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/107)