EU: Mycelium und Fruchtkörper von Cordyceps Militaris (L.) als neuartiges Lebensmittel eingestuft
In der EU wurde das Mycel sowie der Fruchtkörper von Cordyceps Militaris (L.) als neuartiges Lebensmittel eingestuft.
Es handelt sich um eine Pilzart, die zur Familie der Cordycipitaceae gehört. Der Pilz spielt in der traditionellen chinesischen Medizin eine Rolle. In der EU wurde er jedoch vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet und fällt daher unter das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über neuartige Lebensmittel (Verordnung (EU) 2015/2283).