EU: Oberirdische getrocknete und gemahlene Teile der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) als neuartiges Lebensmittel eingestuft
Die zuständige polnische Behörde hat oberirdische getrocknete und gemahlene Teile der Hanfpflanze als neuartiges Lebensmittel eingestuft.
Die Erzeugnisse werden von zugelassenen Nutzhanfsorten geerntet. Diese Kultursorten sind im Rahmen des Gemeinsamen Sortenkatalogs der EU für landwirtschaftliche Pflanzenarten registriert, wodurch sichergestellt wird, dass die
Pflanzen weniger als 0,2 % Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten.
In der EU wurden sie vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet und fallen daher unter das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über neuartige Lebensmittel (Verordnung (EU) 2015/2283).
Die Erzeugnisse sind für die Verwendung als Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt.
Europäische Kommission - Consultation Process on Novel Food Status (pdf)