D: Neufassung der Empfehlung zur Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Die Empfehlung zur Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln wurde neugefasst und steht nach Zustimmung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz als Folgeversion 2.0 auf der BVL-Homepage zur Verfügung.
Hintergrund für die Überarbeitung der Empfehlungen ist das Inkrafttreten von § 44 Abs. 3 LFGB ab dem 01.09.2022 hinsichtlich der Pflicht zur elektronischen Übermittlung innerhalb von 24 Stunden von Informationen zur Rückverfolgbarkeit von nicht sicheren Lebensmitteln sowie ab dem 31.12.2022 hinsichtlich der Pflicht zur elektronischen Übermittlung auch in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (D)