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EU streicht gesundheitsbezogene Angabe für Monacolin K aus Rotschimmelreis

Erstmals wird eine bislang zugelassene gesundheitsbezogene Angabe wieder gestrichen (Verordnung (EU) 2024/2041).

Dies aufgrund einer erneuten Risikobewertung durch die EFSA (European Food Safety Authority); es konnte kein Nachweis der Sicherheit der Monacoline von Monascus purpureus (Rotschimmelreis) bei der erforderlichen Dosierung von 10 mg/Tag erbracht werden.

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2024/2041 der Kommission vom 29. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis)

Link zur EFSA-Publikation (EFSA Journal 2019;16(8):5368)

Anmerkung: In der Schweiz ist der Zusatz von Monascus purpureus zu Lebensmitteln bereits untersagt (Anhang 4 VZVM)