EU streicht gesundheitsbezogene Angabe für Monacolin K aus Rotschimmelreis
Erstmals wird eine bislang zugelassene gesundheitsbezogene Angabe wieder gestrichen (Verordnung (EU) 2024/2041).
Dies aufgrund einer erneuten Risikobewertung durch die EFSA (European Food Safety Authority); es konnte kein Nachweis der Sicherheit der Monacoline von Monascus purpureus (Rotschimmelreis) bei der erforderlichen Dosierung von 10 mg/Tag erbracht werden.
Link zur EFSA-Publikation (EFSA Journal 2019;16(8):5368)
Anmerkung: In der Schweiz ist der Zusatz von Monascus purpureus zu Lebensmitteln bereits untersagt (Anhang 4 VZVM)