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EuGH: Wann erhält Import-Ware das EU-Bio-Logo?

Wann dürfen Bio-Produkte aus Ländern außerhalb der EU das europäische Bio-Siegel tragen? Diese Frage hatte das BVerwG dem EuGH gestellt. Bisher wurde das EU-Bio-Logo Produkten aus anerkannten Drittländern oft bereits dann erteilt, wenn sie nur den dortigen Produktionsstandards entsprachen. Europäische Produzenten sahen sich darin benachteiligt. Nun hat der EuGH einer gängigen Praxis beim Import von Lebensmitteln ein Ende gesetzt.

Aus Drittländern importierte Erzeugnisse müssen vollständig den Produktionsvorgaben des Unionsrechts entsprechen, um eine Zertifizierung mit dem EU-Bio-Logo zu erhalten. Das gelte auch für Drittländer, deren Produktionsstandards als gleichwertig anerkannt sind. So entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf eine Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts (EuGH, Urt. v. 04.10.2024, Rechtssache C-240/23).

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