BfR: Glycerin in Slush-Ice-Getränken kann unerwünschte gesundheitliche Wirkungen hervorrufen
Das BfR hat in seiner Stellungnahme 004/2025 Messwerte von Glyceringehalten in Slush-Ice-Getränken (auch bekannt als Slush oder Slushy) gesundheitlich bewertet.
Glycerin ist als Lebensmittelzusatzstoff E 422 unter anderem für die Verwendung in aromatisierten Getränken zugelassen, jedoch nicht als Süssungsmittel. Zur technologischen Funktion von Glycerin in Slush-Ice-Getränken liegen dem BfR keine Informationen seitens der Hersteller vor.
Für die Verwendung in Lebensmitteln ist keine Höchstmenge festgelegt, es darf so viel Glycerin eingesetzt werden wie nötig («quantum satis»). Für die Bewertung gesundheitlicher Risiken in der vorliegenden Stellungnahme wurde eine Dosis von 250 Milligramm (mg) pro Kilogramm (kg) Körpergewicht (KG) herangezogen. Das ist die geringste Dosis, bei der ein therapeutischer Effekt gezeigt wurde (Senkung eines erhöhten Hirndrucks).
Die Beurteilung der gemessenen Glycerin-Konzentrationen in insgesamt 62 Slush-Ice-Proben ergab, dass jüngere Kinder bereits bei Verzehrmengen unterhalb von 200 Milliliter (ml) Glycerin-Mengen aufnehmen können, die der therapeutisch wirksamen Dosis entsprechen oder sie überschreiten.
Aus Sicht des BfR bestehen gesundheitliche Bedenken, wenn der Konsum eines Slush-Ice-Getränks zu einer Aufnahmemenge führt, die der therapeutisch wirksamen Dosis entspricht oder diese überschreitet.
BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (Stellungnahme 004/2025, pdf)