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Italien: Keine geschützten Weine ohne Alkohol

Italiens Regierung will die Authentizität seiner hochwertigsten Weine schützen. Deshalb soll die seitens der EU erlaubte Entalkoholisierung von Weinen in Italien für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) verboten werden.

Das sieht das neue Dekret vor, das Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida am Montag (25.11.) gemeinsam mit Vertretern der Weinwirtschaft in Rom vorstellte. Zugleich soll die Regelung den Winzern im Land aber helfen, ihr Angebot zu erweitern und auf die wachsende Nachfrage nach leichteren oder alkoholfreien Produkten zu reagieren.

Entsprechende Weine sind verpflichtend mit den Angaben «entalkoholisiert» oder «teilweise entalkoholisiert» zu etikettieren. Zudem schreibt das Dekret vor, dass die Herstellung alkoholarmer oder -freier Weine in eigens dafür vorgesehenen Anlagen erfolgen muss; diese müssen von den für die übliche Weinherstellung genutzten Anlagen räumlich getrennt sein. Schliesslich müssen die Hersteller online registriert sein und über eine entsprechende Lizenz verfügen.

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