Europäischer Rechnungshof: Lebensmittel-Kennzeichnung in der EU ist oft irreführend
In der EU sind Lebensmittel mit vielen Angaben zum Inhalt beschriftet - manche sind Pflicht, andere nicht. Die Vielzahl der Infos sei oft überfordernd, bemängelt der EU-Rechnungshof mit klaren Worten.
Unzählige Logos, Slogans und Gütesiegel: Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU führt Konsumentinnen und Konsumenten aus Sicht des Europäischen Rechnungshofs mitunter in die Irre. Es gebe Lücken in den rechtlichen Vorgaben sowie Mängel bei Kontrollen und Sanktionen.
Die EU-Vorschriften stellen nach Einschätzung der Prüfer zwar sicher, dass die Etiketten grundlegende Informationen enthalten. Dennoch seien die Lücken im rechtlichen Rahmen teils so gravierend, dass sie «der Täuschung der Konsumenten Vorschub leisten», teilte der Rechnungshof mit. So sei es selbst bei Produkten mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt noch möglich, bestimmte Vorteile in Bezug auf die Nährwerte oder gesundheitliche Wirkung des Produktes hervorzuheben. Beispielsweise könnten zuckerhaltige Produkte wie Energieriegel als High-Protein-Produkte beworben werden.
Auch würden Verbraucher zunehmend mit von keinerlei Vorschriften regulierten Angaben zu angeblich gesundheitsfördernden Eigenschaften pflanzlicher Stoffe konfrontiert. Dazu gehörten Aussagen der Art «setzt neue Energien frei» oder «verbessert die körperliche Leistung», auch wenn diese wissenschaftlich nicht belegt seien.
«Die Unternehmen legen bei den Angaben auf den Verpackungen grosse Kreativität an den Tag», sagte Keit Pentus-Rosimannus vom Rechnungshof. «Die EU-Vorschriften halten mit dem sich ständig entwickelnden Markt jedoch nicht Schritt, sodass rund 450 Millionen europäische Konsumenten vorsätzlich oder unbeabsichtigt irreführenden Botschaften ausgesetzt sind.»