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Kommission verstärkt Unterstützung für die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung und schlägt zusätzliche 12 Monate vor, um auf Aufforderungen globaler Partner zu reagieren

Die EU-Kommission hat am 02.10.2024 zusätzliche Leitlinien und einen stärkeren Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht, um globale Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen. Angesichts der Rückmeldungen internationaler Partner über ihren Stand der Vorbereitungen schlägt die Kommission ferner vor, den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen

Sollte dies vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden, würde die Verordnung am 30. Dezember 2025 für Grossunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind, können die zusätzlichen 12 Monate als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemässe und wirksame Umsetzung zu gewährleisten.

Pressemitteilung Europäische Kommission vom 02.10.2024 (IP/24/5009)

Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (D) - Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter Nr. 1, 2. Oktober 2024

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010)