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Verordnung (EU) 2024/2895 der Kommission vom 20. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hinsichtlich Listeria monocytogenes

Am 21.11.2024 wurde im EU-Amtsblatt eine Aenderungsverordnung zur Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 veröffentlicht. Sie betrifft das Lebensmittelsicherheits-Kriterium 1.2. "Andere als für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmte, verzehrfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von L. monocytogenes begünstigen können".

Für das Lebensmittelsicherheits-Kriterium 1.2. gilt nun folgendes für verkehrsfähige Lebensmittel, die das Wachstum von L. monocytogenes begünstigen können:

Wenn der Lebensmittelunternehmer, der diese Lebensmittel hergestellt hat, nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen konnte, dass der Gehalt an L. monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Grenzwert von 100 KBE/g nicht überschreitet, beträgt der Grenzwert «in 25g nicht nachweisbar» - wie bisher. Allerdings ist der Geltungsbereich angepasst: Dieses Kriterium gilt nun für in Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der Haltbarkeitsdauer (vorher: Bevor das Lebensmittel die unmittelbare Kontrolle der verantwortlichen Person verlassen hat). 

Bisher gab es kein Kriterium für Produkte, für die der Lebensmittelunternehmer nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen konnte, dass der Gehalt an L. monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Grenzwert von 100 KBE/g nicht überschreitet, aber die unmittelbare Kontrolle der verantwortlichen Person bereits verlassen hat (= bereits in Verkehr gebrachte Produkte). Mit der Anpassung stellt die EU-Kommission klar, dass in diesen Fällen das Kriterium «in 25g nicht nachweisbar» für die gesamte Haltbarkeit gilt, nicht nur für die Zeitspanne, in der das Produkt noch unter der unmittelbaren Kontrolle der verantwortlichen Person gestanden hat.

Damit die Hersteller Zeit für interne Anpassungen haben, soll diese Änderung ab 1. Juli 2026 gelten. 

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2024/2895 der Kommission vom 20. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hinsichtlich Listeria monocytogenes)