Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 13. November 2024 in der Rechtssache T-189/21 betreffend Verwendung von Zubereitungen aus Blättern von Aloe‑Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten
Hintergrund: Die Klägerin, Aloe Vera of Europe BV, forderte die Nichtigerklärung der Verordnung (EU) 2021/468 für Zubereitungen aus Blättern von Aloe-Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten. Die Verordnung (EU) 2021/468 ist eine Aenderungsverordnung, die den Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates anpasst in Bezug auf botanische Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten.
Der EuG folgte der Argumentation der Klägerin und entschied, dass Art. 1 Nr. 1 dritter Eintrag der Verordnung (EU) 2021/468 der Kommission vom 18. März 2021 für nichtig erklärt wird. Damit werden Zubereitungen aus Blättern von Aloe-Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten, zulässig sein.
Urteil in der Rechtssache T‑189/21
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