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Bundesrat will «Soja-Steak» und «Pflanzenschnitzel» nicht verbieten

Die französische Regierung will Begriffe wie Schnitzel oder Steak für pflanzliche Produkte verbieten. Der Bundesrat sieht dazu keinen Anlass. Die aktuellen Gesetze reichten aus, um Konsumenten vor Täuschung zu schützen.

Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort vom 15. Mai auf eine Interpellation der Walliser Mitte-Ständerätin Marianne Maret, die am 13. März eingereicht wurde. Maret fragte in ihrer Interpellation den Bundesrat, ob dieser bereit sei, das Gesetz anzupassen, um Konsumentinnen und Konsumenten besser vor «irreführenden Bezeichnungen» gewisser pflanzlicher Alternativprodukte zu schützen. Zudem wollte Maret vom Bundesrat wissen, ob dieser bereit sei, gewisse Bezeichnungen für pflanzliche Lebensmittel zu verbieten, so wie das Frankreich kürzlich gemacht habe.

In seiner Antwort betont der Bundesrat, er erachte die aktuellen gesetzlichen Grundlagen als geeignet, um den Täuschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Gewisse Begriffe wie etwa Milch, Käse und Fleisch unterlägen einer klaren rechtlichen Definition  und dürften nicht für Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs verwendet werden, so die Regierung. Begriffe wie «Steak» oder «Schnitzel» seien bei vegetarischen oder veganen Alternativen zu tierischen Produkten hingegen zulässig, wenn eindeutig auf die pflanzliche Herkunft des Produkts hingewiesen wird (zum Beispiel «Gemüseschnitzel»).

foodaktuell.ch

Curia Vista - Die Geschäftsdatenbank des Parlaments (Interpellation 24.3141)

BLV-Informationsschreiben 2020/3.1 «Vegane und vegetarische Alternativen zu Lebensmitteln tierischer Herkunft» (pdf)