Informationsschreiben 2020/1 des BLV: Normen für die qualitative Beurteilung von «Früchten» und «Trockenfrüchten»
Die Schweiz hatte bis anhin keine spezifischen Beurteilungskriterien für die Qualitätsbeurteilung von Früchten und Trockenfrüchten. Für viele Produkte existieren Handelsnormen der «United Nations Economic Commission for Europe (UNECE)» und des «Codex Alimentarius», welche auch Kriterien für die qualitative Beurteilung enthalten. Der kantonale Vollzug verwendete solche Handelsnormen für die Beurteilung von Trockenfrüchten bereits in der Vergangenheit. Sie dienen der Konkretisierung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Ziel des Informationsschreibens ist es, die Harmonisierung des Vollzugs zu unterstützen und für die betroffenen Kreise Transparenz zu schaffen (Art. 42 des Lebensmittelgesetzes [LMG, SR 817.0]).
Die internationalen Handelsnormen der UNECE und des Codex Alimentarius ermöglichen es, Proben der ausgewählten Früchte hinsichtlich der Beachtung der guten Verfahrenspraxis und des Täuschungsverbots einer Qualitätsprüfung zu unterziehen (z.B. bzgl. Vertrocknung, Verschimmelung, Verfärbung, Insektenfrass etc.).
Die Auswahl der aufgeführten Normen orientiert sich an den Erfahrungen der kantonalen Vollzugsbehörden. Anforderungen von anerkannten Handelsnormen können aber generell für die lebensmittelrechtliche Beurteilung von weiteren Früchten, Trockenfrüchten und ähnlichen Produkten (z.B. Gemüse) verwendet werden.(vgl. u.a. http://www.unece.org/trade/agr/standard/dry/ddp-standards.html#c55288).
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen