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School of Engineering

Informationen zur Aufnahmeprüfung zu den Bachelorstudiengängen an der ZHAW School of Engineering 2025

Zweck

Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärter:innen mit ausländischen Studienberechtigungsausweisen müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Aufnahmeprüfung steht nur Studienanwärter:innen offen, welche die Studienberechtigung nicht über die Ausbildungswege der Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialen Maturität erwerben können.

Dazu müssen die Kandidierenden ihre Unterlagen auf dem ZHAW Online-Anmeldeportal einreichen. Die ZHAW entscheidet, wer sich zur Prüfung anmelden kann.

Eine direkte Anmeldung ohne vorgängige Prüfung der Unterlagen von Seiten ZHAW School of Engineering ist nicht möglich. Die Anmeldung muss innerhalb der von der ZHAW festgelegten Anmeldefrist erfolgen. Kandidierende haben die von der ZHAW festgelegte Anmeldegebühr zu entrichten.

Die Anmeldung zur Prüfung ist erst nach fristgemässer Zahlung der Prüfungsgebühr definitiv.

Zugelassene Hilfsmittel

 

Angaben
Ich habe mich für folgenden Studiengang angemeldet*

Wer sich mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei bachelor.engineering@zhaw.ch von der Prüfung abmeldet, erhält die Prüfungsgebühr zurückerstattet. Erfolgt die Abmeldung verspätet, wird die Prüfungsgebühr nicht rückerstattet.

Erscheint eine Kandidatin oder ein Kandidat unbegründet nicht zur Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Hinderungsgründe (höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, Militärdienst, Todesfall in der Familie usw.) sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich bei bachelor.engineering@zhaw.ch einzureichen und zu belegen. In diesem Fall wird die Prüfungsgebühr zurückerstattet. Es gibt keinen Verschiebungstermin. Die Prüfung kann erst wieder nach einem Jahr wiederholt werden.

Merkblatt zur Aufnahmeprüfung

Anmeldebedingungen*